Impfen als Kinderrecht
UN-Konvention der Kinderrechte
Kinder haben entsprechend der UN-Konvention der Kinderrechte das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfungen vermeidbar sind. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation (triftiger medizinischer Grund) durch ÄrztInnen ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten (beweisgestützten) Medizin. Jede Ärztin/jeder Arzt ist verpflichtet, für einen ausreichenden Impfschutz ihrer/seiner PatientInnen zu sorgen.
Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu überprüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen.

